Nach der Sitzung vom 29. März 2023 hätten die Beschwerdeführenden einen Kontoauszug vorgelegt, auf dem sei neben der Altersrente weiters Einkommen ersichtlich. Die Beschwerdeführenden hätten angegeben, dass das weitere Einkommen von ihrem Schwiegersohn stamme und dass sie dieses nie deklariert hätten, weil es für die Bezahlung der Nebenkosten des Wohnraumes im Heimatland verwendet würde. Weiteres Einkommen sei ein Geschenk zu Weihnachten gewesen.