Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 22. September 2023. Darin hat die Vorinstanz gegenüber den Beschwerdeführenden eine Rückerstattung von CHF 6’907.60 verfügt. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz die Beschwerdeführenden zu Recht zur Rückerstattung von CHF 6’907.60 verpflichtet hat. 3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Allgemeines