9. Die Beschwerdeführenden haben sich mit Stellungnahme vom 20. Juni 2024 zu den Punkten geäussert und die geforderten Dokumente nachgereicht. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen