6. Die Rechtsabteilung des Generalsekretariats, welche die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,5 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 20. November 2023 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 7. Mit Verfügung vom 27. Mai 2024 hat die Rechtsabteilung die Beschwerdeführenden und die Vorinstanz aufgefordert, zu verschiedenen Punkten Stellung zu nehmen. Zudem wurden die Beschwerdeführenden aufgefordert, Dokumente und Übersetzungen bereits eingereichter Dokumente nachzureichen. 8. Die Vorinstanz hat sich mit Stellungnahme vom 5. Juni 2024 zu den Punkten geäussert.