1. Herr B.___ hat auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips jegliches Einkommen der C.___ zurückzu- erstatten. Seit der Anmeldung am 08. Juni 2022 bis 16. August 2023 beträgt dieses Einkommen CHF 6’907.60. 2. Die Rückerstattung erfolgt in Raten entsprechend der Rückerstattungsvereinbarung vom 22. Sep- tember 2023. Der Rückerstattungsvereinbarung vom 22. September 2023, auf die in Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 22. September 2023 verwiesen wird, ist Folgendes zu entnehmen: Dieser Betrag [von CHF 6’907.60] ist somit in Raten in Höhe von je 73.60 CHF zu begleichen.