Zusammenfassend ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Die Verfügung der Vorinstanz vom 29. August 2023 ist aufzuheben und der verfügte Rückerstattungsbetrag von CHF 7'701.15 auf CHF 1'992.00 zu reduzieren. Der zurückzuerstattende Betrag von CHF 1'992.00 (inklusive die vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen CHF 500.00) ist nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides mit den nächsten fälligen monatlichen Leistungen der Vorinstanz an den Beschwerdeführer in sechs Monatsraten à 332.00 zu verrechnen. 11. Kosten