36 Abs. 2 SHG). Gemäss den SKOS-Richtlinien sind Kürzungen von 20 % und mehr auf maximal sechs Monate zu befristen.76 Wird vorliegend die Rückerstattungsdauer auf sechs Monate begrenzt, stellt die Rückerstattung durch Verrechnung in monatlichen Raten von CHF 332.00 zwar eine grosse finanzielle Belastung für den Beschwerdeführer dar, ist jedoch gerade noch tragbar und in betraglicher als auch zeitlicher Hinsicht verhältnismässig. Eine darüberhinausgehende Rückerstattung ist angesichts der finanziellen und persönlichen Verhältnisse, insbesondere auch aufgrund des Risikos, dass sich der reduzierte Grundbedarf zulasten der Familie auswirken könnte, unverhältnismässig im Sinne von Art.