Verfügung die verschiedenen Aspekte der Rückforderung inklusive möglichem Verzicht auf eine Rückerstattung aufgrund eines Härtefalls zu prüfen, nicht nachgekommen ist.73 9.4 Rückerstattungsansprüche können mit fälligen Leistungen verrechnet werden (Art. 44b Abs. 1 SHG). Die Höhe der Verrechnung darf dabei nicht weiter gehen als die maximal zulässige Limite für Leistungskürzungen (30 % des Grundbedarfs).74 Bei einem Grundbedarf von CHF 439.85