9.3 In der angefochtenen Verfügung vom 29. August 2023 hat die Vorinstanz eine Rückerstattung eines Gesamtbetrags von CHF 7'701.15 mittels Verrechnung in monatlichen Raten von mindestens CHF 340.00 während 22 Monaten, sprich während fast zwei Jahren, verfügt. In Anbetracht des damaligen Grundbedarfs gemäss aArt. 8 Abs. 2 Bst. e SHV70 pro Person und Monat in einem Fünfpersonenhaushalt von CHF 472.00 plus Einkommensfreibetrag von