Seither arbeitet der Beschwerdeführer mit einem Teilzeitpensum im Geschäft seines Bruders.67 Aufgrund dieser Erwerbstätigkeit erhält der Beschwerdeführer einen monatlichen Einkommensfreibetrag von CHF 200.00.68 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die verfügte Rückerstattung seine finanzielle Situation massiv erschwere und eine grosse psychische Belastung für ihn darstelle.69