Hätte er dies umgehend getan, hätte er die anrechenbaren Einnahmen für den Lebensunterhalt verwenden können. Dies hat er jedoch nicht getan, weshalb er sich nicht auf die Gutgläubigkeit berufen kann.64 Im Folgenden ist zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt und aus diesem Grund ganz oder teilweise auf die Rückerstattung zu verzichten ist.