7.4 Zu prüfen ist nachfolgend, ob es sich bei der Autoversicherungsleistung von CHF 1’000.00 um eine anrechenbare Einnahme handelt. 7.5 Vorliegend verzichtete der Beschwerdeführer auf eine Reparatur, nahm stattdessen einen Minderwert in Kauf und behielt die Versicherungsleistung. Gestützt auf das Subsidiaritätsprinzips hätte 59 Vgl. Verfügung vom 29. August 2023, S. 8 60 Beschwerde vom 26. September 2023, Ziff. 5 61 Beschwerdevernehmlassung vom 25. Oktober 2023, S. 2