7.2 Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 26. September 2023 aus, dass er anstelle einer Reparatur des Hagelschadens den erlittenen Minderwert des Fahrzeugs bei seiner Veräusserung in Kauf genommen habe. Für Ausgaben, die mit dem Autobesitz zusammenhangen würden, komme der Sozialdienst nicht auf, weshalb er alle Versicherungen selbst bezahlt habe. Ohne Privatauto hätte er seiner Tätigkeit als Chauffeur nicht nachkommen können, da um die frühen Morgenstunden des Arbeitsbeginns noch keine öV-Verbindungen zum Arbeitsplatz existiert hätten. Zudem sei die Sozialhilfe durch das Einkommen aus der Chauffeurtätigkeit entlastet worden.60