6.5 Die C.___ ist eine anerkannte private Hilfsorganisation. Der von ihr geleistete Unterstützungsbeitrag von CHF 800.00 stellt somit eine freiwillige Zuwendung Dritter dar. Vorliegend handelt es sich nicht um monatliche Zuwendungen, sondern um einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von CHF 800.00 für die Familie des Beschwerdeführers. Zweck dieses Unterstützungsbeitrags war die Begleichung von Rechnungen zur Verhinderung von Mahnungen und Folgekosten, sowie die Finanzierung grösserer Zusatzausgaben für die Kinder. Damit stellt der von der C.___ geleistete Betrag eine zweckgebundene Hilfeleistung dar, die soweit ersichtlich zweckkonform verwendet wurde.