Familien und Einzelpersonen in akuten finanziellen Engpässen Unterstützung ermögliche. Standardmässig würden alle Antragssteller darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitigem Bezug von Geldern der Sozialhilfe allenfalls Forderungen auf Rückerstattung folgen könnten. Am 2. Juni 2021 sei dem Beschwerdeführer ein Betrag von CHF 800.00 ausbezahlt worden. Der Beschwerdeführer habe zuvor um finanzielle Hilfe ersucht und angegeben, sich in einer akuten finanziellen Notlage zu befinden. Gemäss ihren Unterlagen habe der Beschwerdeführer damals geltend gemacht, er könne nur 50 % arbeiten, was zu einem sehr knappen Budget führe.