5.5 Schliesslich ist zu prüfen, ob die CHF 4'000.00 aus dem Darlehen als Einkommen anzurechnen sind. Darlehen sind entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts als freiwillige Leistung eines Dritten zu qualifizieren und folglich grundsätzlich als Einkommen anrechenbar.49 Aufgrund der Höhe des Darlehens von CHF 4'000.00 fällt eine Zuwendung in bescheidenem Umfang ausser Betracht. Zudem hat die Vorinstanz der mittels Darlehen getätigten Geschäftsinvestition soweit