Bei einer Geschäftsliquidation sind jedoch typischerweise nicht nur die Vermögenswerte zu versilbern, sondern im Anschluss daran auch die Geschäftsschulden zu begleichen. Nur der darüber hinaus allenfalls bestehende Erlös aus dem Verkauf des Geschäfts muss somit für den Lebensunterhalt verwendet werden.47 Der Beschwerdeführer hat ein Geschäftskredit von CHF 4'000.00 aufgenommen.48 Nach Rückzahlung der Geschäftsschulden resultiert vorliegend ein Erlös aus dem Verkauf des Geschäfts von CHF 1'744.00. Dieser Erlös hätte der Beschwerdeführer für den Lebensunterhalt verwenden müssen.