10/19 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2612 5.3 Der allenfalls aus einer Geschäftsliquidation resultierende Erlös ist grundsätzlich für den Lebensunterhalt zu verwenden.43 Nachfolgend ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie hoch der Erlös aus der Geschäftsliquidation ausgefallen ist.