ben; sie sind auf der Einnahmenseite anzurechnen. Eine deutliche Besserstellung bewirkt etwa die Finanzierung von ausgiebigen und teuren Ferien, eines teuren Autos oder einer erheblich über den Mietzinsrichtlinien liegenden Wohnung. Denn unterstützte Personen sollen materiell nicht besser gestellt werden als nicht unterstützte, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben (sog. Angemessenheit der Hilfe).