2. Soweit A.___ nicht in der Lage ist, den gesamten Betrag auf einmal zu bezahlen, ist die Rücker- stattung in regelmässigen monatlichen Raten von mindestens CHF 340.00 pro Monat, erstmals per 1.10.2023 zu leisten. 3. Während des laufenden Sozialhilfebezugs erfolgt die Rückerstattung mittels Verrechnung eines monatlichen Betrages von CHF 340.00. Die Verrechnung erfolgt ab 1.10.2023. 4. Die Zahlungsmodalitäten können bei veränderten Verhältnissen jederzeit von Amtes wegen oder auf ein entsprechendes Gesuch hin überprüft und angepasst werden.