3. Die Vorinstanz stufte das Geschäft im Oktober 2022 als nicht rentabel ein. Noch im selben Monat gab der Beschwerdeführer seine Zustimmung zur Geschäftsauflösung. Am 28. Oktober 2022 fand der erste Abverkauf und am 4. November 2022 der zweite Abverkauf statt. Gemäss der Berechnung der Vorinstanz beliefen sich die aus der Liquidation stammenden Einnahmen auf insgesamt CHF 5’744.00 bestehend aus CHF 1’244.00 vom ersten Abverkauf (Verkauf der Waren im Geschäft) sowie CHF 4’500.00 vom zweiten Abverkauf (Verkauf der Infrastruktur des Ladens und der restlichen Waren).2