Fachgebiet Radiologie wurden am 22. Juni 2016 von der MEBEKO anerkannt.71 Der Beschwerdeführer beantragt nun in der Schweiz die Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP im Fachgebiet Radiologie. Es handelt sich somit um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ebenso wie die Schweiz und die EU Vertragspartei des FZA. Das FZA ebenso wie die Richtlinie 2005/36/EG kommen daher vorliegend zur Anwendung. 5.3 In concreto