100 % auszugehen. Erfolge die Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet in Teilzeit, so verlängere sich die erforderliche Dauer.55 Auch der Kanton Basel-Stadt hält betreffend die dreijährige Tätigkeit bei mehreren Facharzttiteln fest, dass pro Facharzttitel, für welchen eine Zulassung respektive eine Berechtigung zur Abrechnung zulasten der OKP beantragt wird, eine entsprechende dreijährige Erfahrung an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte nachgewiesen werden muss. Werden folglich zwei Facharzttitel beantragt, bedarf es drei Jahre im Fachgebiet 1 und drei Jahre im Fachgebiet 2.56 4.3 Zwischenfazit