Ein Prüfungsverfahren, wie es der Bundesrat vorschlage, sei nicht notwendig, da man sich durch die praktische Tätigkeit auf dem eigenen Fachgebiet mit dem schweizerischen Gesundheitssystem vertraut machen müsse.52 Es sei wichtig, die Voraussetzung der dreijährigen Tätigkeit zu stärken, und zwar nicht nur wie bisher an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte, sondern zusätzlich in dem Fachbereich, für den die Zulassung beantragt werde. Zudem sei schwer vorstellbar, beispielsweise einem Universitätsprofessor aus einem EU-Land ein Jahr Ausbildung in der Grundversorgung aufzuerlegen, wenn seine Fähigkeiten in seinem Fachgebiet lägen.