Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit wolle die Kommissionsminderheit davon absehen, von allen Fachspezialisten eine einjährige Tätigkeit in einem Grundversorgungsspital zu verlangen.50 Zu den beiden Anträgen wurde in der Beratung des Nationalrats unter anderem ausgeführt, dass es entscheidend sei, ob jemand noch ein drittes Jahr in einem Grundversorgungsspital tätig sei oder das dritte Jahr an einer Ausbildungsstätte im Fachbereich mit der nötigen Qualität absolviere. Würde der Antrag der Kommissionsmehrheit akzeptiert, sei es