Die Anträge wurden im Rahmen der Wintersession 2018 im Nationalrat behandelt.49 Die Kommission sei sich darin einig, dass von ausländischen Ärzten keine Prüfung über die Kenntnisse in ihrem Fachgebiet verlangt werden soll, sondern dass sie sich über die praktische Erfahrung ausweisen müssen. Die Kommissionsmehrheit wolle nun, dass sich die Ärzte in der Schweiz zwei Jahre in ihrem Fachgebiet vertiefen müssen und dass sie während eines Jahres in einem Spital, das über einen Grundversorgungsauftrag verfügt, arbeiten müssen.