zerischen Gesundheitssystems erbringen müssen. Er kann dafür ein Prüfungsverfahren festlegen. Die Prüfung er- folgt in der Amtssprache der Region, für die die Zulassung beantragt wird. 2 Leistungserbringer, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbei- tet haben, sind von der Prüfung dispensiert.