4.2.3 Für die historische Auslegung sind die Botschaft41 sowie die Protokolle der parlamentarischen Beratungen, insbesondere das Protokoll der Wintersession 2018 des Nationalrats zum Geschäft 18.04742 beizuziehen. Mit der Botschaft unterbreitete der Bundesrat dem Parlament folgenden Entwurf vom Gesetzestext zu Art. 37 KVG:43 1 Der Bundesrat kann als weitere Zulassungsvoraussetzung vorsehen, dass Leistungserbringer nach Artikel 35 Ab- satz 2 Buchstabe a den Nachweis der für die Qualität der Leistungserbringung notwendigen Kenntnisse des schwei-