schen noch aus dem französischen Gesetzestext geht jedoch hervor, in welchem Pensum die Tätigkeit ausgeübt werden muss. Zudem ist auch fraglich, wie mit verwandten Fachgebieten, wie vorliegend der Radiologie und der Nuklearmedizin, umzugehen ist. Der Wortlaut kann insofern nicht als klar bezeichnet werden.