Aus den von der Vorinstanz zitierten Voten aus den parlamentarischen Beratungen werde deutlich, dass die ratio legis darin bestehe, dass sich Ärztinnen und Ärzte in praktischer Tätigkeit auf dem eigenen Fachgebiet mit dem schweizerischen Gesundheitssystem vertraut machen würden. Der Bundesrat habe die Meinung vertreten, dass das im Medizinstudium vermittelte Wissen über das schweizerische Gesundheitssystem in der praktischen Anwendung ausgebaut werde und eine fachspezifische Prägung erhalte.