8/23 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2579 einer beliebigen anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte notwendig sei – für die Beurteilung der Zulassungsgesuche herangezogen werde. 3.6 Schlussbemerkungen vom 22. Dezember 2023