3.5 Duplik vom 15. Dezember 2023 In der Duplik vom 15. Dezember 2023 ergänzt die Vorinstanz ihre Eingaben dahingehend, dass der Bundesrat in seiner Botschaft ausgeführt habe, dass namentlich in der klinischen Weiterbildung das im Medizinstudium vermittelte Wissen über das schweizerische Gesundheitssystem in der praktischen Anwendung ausgebaut werde und eine fachspezifische Prägung bekomme. Der Bundesrat sei dabei offensichtlich davon ausgegangen, dass diese fachspezifische Prägung erst durch die Tätigkeit in der Praxis erworben werden könne und sich diese je nach Fachgebiet unterscheide.