Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 25. August 2023. Mit dieser hat die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um Erteilung einer Zulassung zur OKP als Arzt im Kanton Bern für das Fachgebiet Radiologie abgewiesen. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz dem Beschwerdeführer die Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP für das Fachgebiet Radiologie zu Recht nicht erteilt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Verfügung vom 25. August 2023