4. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 21. September 2023 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er Folgendes: 1. Die Verfügung des Gesundheitsamts vom 25. August 2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei die Zulassung zur Abrechnung zu Lasten der OKP für das Fachgebiet Radiologie zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Verfügung des Gesundheitsamts vom 25. August 2023 aufzuheben und zur erneu- ten Beurteilung zurückzuweisen.