2. Mit Verfügung vom 25. August 2023 beurteilte die Vorinstanz das Gesuch für das Fachgebiet Nuklearmedizin des Beschwerdeführers wie folgt: 1. Herrn A.___ wird die Zulassung zur OKP im Kanton Bern als Arzt im Fachgebiet Nuklearmedizin ab dem 01.02.2023 erteilt. 2. Für diese Verfügung wird eine Gebühr von CHF 200 erhoben. Sie wird Herrn A.___ separat in Rechnung gestellt. 3. Diese Verfügung wird Herrn A.___ eröffnet 2 3. Gleichentags verfügte die Vorinstanz betreffend das Gesuch für das Fachgebiet Radiologie Folgendes: