7/8 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2564 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 13. September 2023 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1’000.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 3. Parteikosten werden keine gesprochen.