Im Jahr 2022 habe sich die Nachfrage an Bildungsplätzen auf zwei geeignete Lernende beschränkt, welche aufgrund sprachlicher und anderer Schwierigkeiten eine intensive Betreuung benötigt hätten. Aufgrund des intensiven Betreuungsaufwands sei es der bildungsverantwortlichen Person nicht möglich gewesen, mehr Lernende auszubilden. Um der grösseren Nachfrage an Bildungsplätzen ab Sommer 2023 gerecht werden zu können, habe die Beschwerdeführerin im Laufe des Jahres 2022 ihr Berufsbildungsteam verstärken können. Ab Sommer 2023 würden sechs Lernende ausgebildet werden. Somit sollte es ab dem Jahr 2023 möglich sein, der Ausbildungsverpflichtung qualitativ und quantitativ nachzukommen.