13/16 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2384 muss daher vor Erteilen einer Ausnahmebewilligung genau prüfen, ob die im Gesetz umschriebene, vom Normfall abweichende Ausnahmesituation tatsächlich vorliegt. Drittens darf eine Ausnahmebewilligung nur nach Abwägung aller erheblichen öffentlichen und privaten Interessen erteilt werden.54 6.2 In concreto