Die Ausnahmebewilligung erlaubt die Ausübung einer bestimmten bewilligungsbedürftigen Tätigkeit in Abweichung von den dafür normalerweise geltenden Vorschriften. Das Institut der Ausnahmebewilligung dient dazu, die gesetzliche Regelordnung einzelfallgerecht zu verfeinern, um ungewollte Härten und offensichtliche Unzweckmässigkeiten zu vermeiden.51 Dazu darf der Gesetzgeber die rechtsanwendenden Organe (Verwaltungsbehörden, Gerichte) ermächtigen, aus Gründen der Billigkeit (Einzelfallgerechtigkeit) ausnahmsweise davon abzuweichen.52 Die Verwirklichung der Zielsetzung des Gesetzes muss auch bei der Bewilligung der Ausnahme gewährleistet sein.