4.1.3 Vorliegend hat die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Erteilung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP für das Fachgebiet Endokrinologie/Diabetologie gestellt.21 Die Vorinstanz hat das Gesuch mit der Begründung abgelehnt, dass die Voraussetzung einer Tätigkeit im beantragten Fachgebiet von mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte nicht erfüllt sei.22 Strittig und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Voraussetzung «eine Tätigkeit im beantragten Fachgebiet von mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte» mit dem FZA vereinbar ist.