Anfechtungsobjekt ist vorliegend die Verfügung der Vorinstanz vom 3. August 2023. Mit dieser hat die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Zulassung zur OKP als Ärztin im Kanton Bern für das Fachgebiet Endokrinologie/Diabetologie abgewiesen. Streitgegenstand und damit zu prüfen ist, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin die Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP für das Fachgebiet Endokrinologie/Diabetologie zu Recht nicht erteilt hat. 3. Argumente der Verfahrensbeteiligten 3.1 Verfügung vom 3. August 2023