2. Mit Schreiben vom 20. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz eine Ergänzung zum Ausnahmegesuch vom 8. Juni 2023 ein.2 3. Mit Verfügung vom 3. August 2023 hat die Vorinstanz das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung einer Zulassung zur OKP als Ärztin im Kanton Bern für das Fachgebiet Endokrinologie/Diabetologie abgewiesen. 4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 29. August 2023 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie Folgendes: Die Verfügung des Gesundheitsamts vom 3. August 2023 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei die