35 BVR 1995 S. 312 E. 7 und 7a 11/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2300 sich diese Investition dereinst als nutzlos erweisen könnte, weil die Bewilligungsmöglichkeit wegen nicht vorhersehbarer Veränderung der massgeblichen Verhältnisse entfalle.36