Da die Bewilligungsvoraussetzungen per 1. Januar 1993 aufgrund einer neuen Notfalldienstregelung wegfielen, wurde sein Gesuch vor der Durchführung der Inspektion abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Bewilligungsvoraussetzungen des Beschwerdeführers mit der neuen Notfalldienstregelung, die per 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist, weggefallen sind und nicht erst mit der ersten Notfalldienstperiode der öffentlichen Apotheke.35