9/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2300 dem Wege einer angepassten Auslegung einer bestehenden Norm, sondern ausschliesslich mittels Gesetzesänderung erfolgen. 5.5 Nach dem Geschriebenen hat die Vorinstanz die Betriebsbewilligung zur Führung einer Privatapotheke zu Recht als eine personenbezogene und damit nicht übertragbare Bewilligung qualifiziert.