5.1 Die Betriebsbewilligung zur Führung einer Privatapotheke gehört zu den sogenannten Polizeibewilligungen.22 Polizeibewilligungen werden nur aufgrund eines Verfahrens erteilt, in dem festgestellt wird, ob die aus polizeilichen Gründen aufgestellten Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.23 Polizeibewilligungen, wie vorliegend die Betriebsbewilligung zur Führung einer Privatapotheke, sind entweder personenbezogen oder sachbezogen. Personenbezogene Polizeibewilligungen können nicht übertragen werden, da es hier auf die Person des Bewilligungsinhabers ankommt, der in der Regel bestimmte Anforderungen erfüllen muss und gegebenenfalls eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.