Würde zum Beispiel eine an sich bewilligte öffentliche Apotheke ihren Betrieb nicht aufnehmen können, würde das Dahinfallen der Bewilligung für Privatapotheken bestehender Ärzte direkt zu einem Versorgungsengpass führen. Bereits die E-Mail vom 24. März 2023 habe sinngemäss auch das Ersuchen um Führung einer Privatapotheke durch den Beschwerdeführer enthalten. Zu diesem Zeitpunkt seien alle Voraussetzungen zur Führung einer Privatapotheke erfüllt gewesen und das Gesuch hätte in diesem Fall bereits im Mai 2023 bewilligt werden können. Zu diesem Zeitpunkt sei zwar eine zweite öffentliche Apotheke bewilligt, aber nicht in Betrieb genommen und ebenso wenig eröffnet gewesen.