3/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2023.GSI.2300 14. Mit Eingabe vom 25. August 2023 beantragte die Vorinstanz die Abweisung der beantragten vorsorglichen Massnahmen. 15. Mit Zwischenverfügung vom 30. August 2023 hat die Rechtsabteilung des Generalsekretariats den Antrag des Beschwerdeführers um Erlass vorsorglicher Massnahmen (Rechtsbegehren Nr. 3) abgewiesen.