11. Die Vorinstanz hat mit Verfügung vom 17. Juli 2023 das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke für Ärztinnen und Ärzte abgewiesen. 12 12. Gegen diese Verfügung hat der Beschwerdeführer am 17. August 2023 bei der Gesund- heits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt er Folgendes: 1. Die angefochtene Verfügung des Gesundheitsamtes des Kantons Bern vom 17. Juli 2023 (BEPRO-ID: ___) sei aufzuheben. 2. Es sei A.___ und der Arztpraxis A.___, in X.___, die Fortführung einer Privatapotheke zu gestatten, eventuell