6. Am 3. April 2023 stellte die Vorinstanz der C.___ eine Betriebsbewilligung zur Führung einer öffentlichen Apotheke aus.6 7. Mit Schreiben vom 11. Mai 2023 informierte die Vorinstanz D.___ mit Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen, dass dem Gesuch um Weiterführung der Privatapotheke nicht entsprochen werden könne und diese deshalb ab dem 1. August 2023 nicht weitergeführt werden dürfe. 7 8. Mit Gesuch vom 8. Juni 2023 ersuchte der Beschwerdeführer die Vorinstanz um eine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke ab 1. August 2023.8